09.05.2006 Firmen haften bei illegalem Datentausch für ihre Mitarbeiter


Darstellung DatentauschVerschiedene deutsche Gerichte sind zu dem Urteil gekommen, dass der Inhaber eines Telefonanschlusses haftet, wenn über diesen Anschluss gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Dies betrifft vor allem User, die nicht allein über ihren Anschluss verfügen sondern diesen mit Nachbarn oder etwa in einer WG teilen. Auch können beispielsweise Unis belangt werden, wenn in ihren Wohnheimen die Anschlüsse zu Verbreitung und Tausch von Raubkopien genutzt werden und Firmen haften für ihre Mitarbeiter, sollte die illegalen Daten über einen Firmenanschluss genutzt werden. Insgesamt hat es bisher in Deutschland rund 3000 Gerichtsverfahren wegen Verstößen gegen das Urheberrecht durch Datentausch im Internet gegeben.