09.05.2006 Vorratsdatenspeicherung – eine europaweite Diskussion
Die neue, Ende Februar verabschiedete, „Richtlinie über die verdachtsunabhängige Datenvorratsspeicherung" löste europaweit Diskussionen verschiedenster Aspekte aus.
Im Vordergrund standen dabei zwei gewichtige Argumente, die beide für die Verbraucher ausschlaggebend sein könnten und so für den weiteren Boom des Internets und seiner Kommunikationsmöglichkeiten.
Als erstes wäre hier die Kostenfrage zu nennen. Die Preise bewegen sich in den letzten Jahren auf einem Niveau, das es vielen Menschen möglich macht, Online-Angebote aller Art zu nutzen und so an der Entwicklung einer Kommunikationsgesellschaft aktiv teilhaben zu können.
Die von der EU geforderte Datenspeicherung verursacht bei den Unternehmen enorme Kosten, die diese über kurz oder lang an die Verbraucher weitergeben werden.
Hier kommt es allerdings auf das Ausmaß an, denn je länger die Speicherzeiten, desto größer der Aufwand und damit auch die Kosten für die IT-Unternehmen.
Bei den momentan schon gültigen Fristen ist dieses Problem nicht so schwerwiegend, sollte es aber zu einer Durchsetzung der Forderung von 6 bis 24 Monaten Speicherzeit kommen, würden die Kosten in die Höhe schnellen und die Nutzung der Angebote könnte für viele User indiskutabel werden.
Der zweite Aspekt, der diskutiert wurde bezieht sich auf die Kontrolle, die zwar dem Kriminalwesen zu Gute kommt, allerdings die Privatsphäre jedes Einzelnen stark einschränkt.
Alle Möglichkeiten der Online-Kommunikation können mit der angestrebten Regelung per Gesetz überwacht werden. Emails, SMS, Chatrooms, aber auch VoIP -Angebote würden über einen längeren Zeitraum gespeichert, ohne dass der Erzeuger der Daten darauf Einfluss hätte.
Es wird sogar befürchtet, dass durch die Überwachung ein Vertrauensverlust bei den Verbrauchern Einzug halte, der die Entwicklung der Kommunikationsgesellschaft beträchtlich einschränken könnte.
Weder die EU-Parlamentarier noch Wirtschaftsvertreter unterstützen die bisher ausgearbeiteten Konzepte, jedoch haben hier die Justizminister der Mitgliedsstaaten die Entscheidungsgewalt. (siehe hierzu: http://www.heise.de/newsticker/meldung/59255)



